Gibt es doch noch Gerechtigkeit?

Wir erinnern uns: Wegen zweier Pfandbons im ungeheuer hohen Wert von 1,30 Euro wurde die Angestellte eines Supermarkts von ihrem Arbeitgeber entlassen. Nachdem sie über dreißig Jahre dort gearbeitet hatte, haben diese beiden Bons mit diesem geringen Wert gereicht, um sofort zu kündigen, ohne vorherige Abmahnung wegen einer Pflichtverletzung. Weil das Vertrauen aufgebraucht gewesen sei.

Jetzt hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Und es hat die Kündigung aufgehoben, denn, so das Bundesarbeitsgericht, nach dieser langen Zeit der Betriebszugehörigkeit genüge ein solch geringfügiges Vergehen noch nicht, um eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung zu gerechtfertigen …

Ei so was. Da hat wohl doch mal einer seinen „gesunden Menschenverstand“ eingeschaltet. Das freut doch 🙂

Quelle: http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/0,1518,699966,00.html