Sony trennt sich von ihrem proprietären Format (ich finde das Wort immer noch irgendwie schrecklich) und steigt auf das offene epub-Format um. Das ist zwar offen, aber doch DRM-geschützt. Offen heißt in dem Fall: Offen für alle Plattformen, überall lauffähig, und damit nicht an den Hauseigenen eReader gebunden.
Das ist sehr mutig und sehr sympatisch. Und grenzt Sony klar von Amazon ab, die mit ihrem Kindle vielleicht den besseren, weil ausgereifteren, Reader präsentieren. Aber halt auch die DRM-verrammelten Downloads, die nur auf einem einzigen Gerät funktionieren.
Apple hat zwar gezeigt, dass so was auch funktionieren kann. Aber ob es das auf Dauer tut, ist noch nicht beantwortet. Und einige andere haben auch schon gezeigt, dass es eben nicht immer funktioniert. Für mich ist eines klar: Wenn ich mir einen Reader zulegen, dann nur einen, der offene Formate kann. Und wenn ich mir ein ebook kaufe, dann nur eines, das in einem Format vorliegt, das überall funktioniert.
Sonst geht es einem, wie schon einigen anderen im Bereich Musik oder auch Buch (Rocket-Book). Man kauft sich irgendwelche tollen Bücher und kann sie dann nicht mehr nutzen, weil der Reader nicht mehr existiert. Aber das ist nicht meine Auffassung von Eigentum. Ein Buch habe ich so lange, bis es kaputt ist oder ich es weggebe oder verkaufe. Warum nicht auch ein elektronisches Buch? Nur weil das nicht so leicht kaputt gehen kann? Oder weil man es auch kopieren kann? Ich habe die Erwartung an das, was ich kaufe, dass es auch in mein Eigentum übergeht. Und nicht wie bei den amazon-Büchern direkt vom Kindle wieder runtergelöscht werden kann, ohne dass man mich darüber informiert. Das ist keine Art.
Da kann man nur hoffen, dass die Rechte-Inhaber irgendwann auch mal begreifen, dass nicht alle ihre User kriminelle sind, die man nicht aus den Augen lassen kann. Ich bin ein Kunde, kein Verbrecher. Insofern möchte ich bitte auch wie ein Kunde behandelt werden. Als Verbrecher doch bitte erst, wenn ich dazu wirklich Anlass gegeben habe. Im Moment jedenfalls, drehen die Rechte-Inhaber die Rechtsgrundsätze oft einfach um: Du bist so lange ein Verbrecher, bis Du das Gegenteil bewiesen hast. Und da Du das ja ohnehin nicht kannst, gebe ich Dir besser auch nichts in die Hand, das ich Dir nicht wieder wegnehmen kann.
Da sag ich dann nur: Nein danke, behaltet das Zeugs.
Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/tech/0,1518,642410,00.html